Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thermaflex Isolierprodukte GmbH
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen des Verkäufers gelten für alle zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich anerkennt, sind für den Verkäufer unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Soweit Bestimmungen nachfolgend auf Kaufleute im Sinne des HGB beschränkt sind, gelten sie auch für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des Verkäufers maßgeblich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit einer Bestätigung in schriftlicher oder elektronischer Form seitens des Verkäufers. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder sonstige Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
Soweit vom Verkäufer eigens für den Käufer angefertigte Pläne, Zeichnungen, Kalkulationen oder sonstige Unterlagen übergeben werden, verbleiben diese im Eigentum des Verkäufers, der sich alle Urheberrechte an diesen Unterlagen vorbehält. Der Käufer ist nicht befugt, diese Unterlagen ohne schriftliche Einwilligung des Verkäufers an Dritte weiterzugeben.
Sollte ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer nicht zustandekommen, so ist der Käufer nach entsprechender schriftlicher Aufforderung seitens des Verkäufers zur umgehenden Rückgewähr der genannten Unterlagen verpflichtet.
III. Lieferung und Leistungszeit
Die Lieferung seitens des Verkäufers erfolgt mangels anderweitiger Vereinbarung ab Werk/Lager des Verkäufers einschließlich Verpackung.
Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen oder eine von ihm angegebene Lieferadresse versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Der Käufer hat Transportschäden oder Fehlmengen bei Anlieferung schriftlich vom anliefernden Transportunternehmer bestätigen zu lassen und dem Verkäufer unverzüglich zu informieren.
Kommt der Verkäufer mit der Lieferung durch einen sachlich gerechtfertigten Grund (höhere Gewalt, Ereignisse außerhalb des Einflusses oder Risikobereichs des Verkäufers etc.) in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, sich durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Käufer von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen. In diesem Falle ist der Vertragspartner unverzüglich zu informieren und etwa erbrachte Gegenleistungen sind unverzüglich zu erstatten.
Im Übrigen sind die gesetzlichen Ansprüche des Käufers auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beschränkt. Der Verkäufer ist zum Nachweis berechtigt, daß er die Pflichtverletzung nicht in (qualifizierter) Weise zu vertreten hat.
Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht rechtzeitig gerügte fehlerbehaftete Waren.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Werk oder Lager zzgl. der Mehrwertsteuer in der zum Lieferzeitpunkt geltenden gesetzlichen Höhe.
Der Rechnungsversand erfolgt auf elektronischem Weg. Bei nicht vorhandener E-Mail-Adresse erfolgt ein kostenpflichtiger Versand per Post, an die vom Besteller angegebene Rechnungsadresse.
Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien getroffen wurde, ist die Rechnung des Verkäufers innerhalb von 10 Werktagen ab Lieferung der Ware und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt ausschließlich in bar oder durch Überweisung auf eines der benannten Geschäftskontos. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 21 Tagen nach Auslieferung der Ware und Rechnungserhalt, so kommt er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung seitens des Verkäufers bedarf. In diesem Falle hat der Käufer den Verzugsschaden des Verkäufers ab dem Verzugszeitpunkt mit 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit der Anspruch seitens des Verkäufers schriftlich anerkannt wurde oder zu Gunsten des Käufers rechtskräftig festgestellt wurde.
Eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers oder das Bekanntwerden bereits bestehender schlechter Vermögensverhältnisse berechtigt den Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag. Alternativ ist der Verkäufer berechtigt, die Auslieferung der Waren von der Gestellung von Sicherheiten (Bankbürgschaft) oder von Vorausleistungen seitens des Käufers abhängig zu machen.
V. Annahmeverzug
Macht der Käufer unzutreffende oder lückenhafte Angaben zur Lieferanschrift oder kann aus anderen Gründen, (bspw.: Annahmeverweigerung durch den Käufers oder Abwesenheit des Lieferadressaten), die Ware nicht abgeliefert werden, kommt der Käufer durch den erfolglosen Anlieferungsversuch des Transportunternehmens in Annahmeverzug. Hierdurch ist der Verkäufer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (bspw.: Erhaltung und Aufbewahrung der Kaufsache) vom Käufer ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Kaufvertrag bleiben unberührt.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für Teillieferungen. Beim Annahmeverzug im Zusammenhang mit einer Teillieferung bleibt der Verkäufer berechtigt, die vorgenannten Rechtsfolgen im Bezug auf den Gesamtvertrag herbeizuführen.
ine Rücknahme einer bereits gelieferten Teilmenge scheidet aus.
VI. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Verkäufers einschließlich eines Kontokorrentsaldos im Eigentum des Verkäufers. Die Vorbehaltsware ist von der übrigen Ware des Käufers getrennt zu lagern und gegen Naturereignisse oder Straftaten zu versichern. Alle Ansprüche des Käufers gegen den Versicherer hinsichtlich der Vorbehaltsware werden hiermit ausdrücklich an den Verkäufer abgetreten.
Nimmt der Käufer Verarbeitungen oder Umbildungen an der Ware vor, so erfolgt diese für den Verkäufer, ohne dass sich jedoch für diesen eine Verpflichtung hieraus ergibt. Die Verwahrung der umgebildeten Sache erfolgt durch den Käufer unentgeltlich.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltswaren sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder der Weiterverarbeitung zu Gunsten des Käufers entstehenden Forderungen werden von diesem bezüglich der Vorbehaltsware bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist widerruflich ermächtigt, die abgetretene Forderung für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Bei schriftlicher Aufforderung durch den Verkäufer ist der Käufer zur Offenlegung der Abtretung verpflichtet. Die Abtretung wird seitens des Verkäufers ausdrücklich angenommen; die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber dem Versicherer obliegt dem Käufer.
Desweiteren ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer jederzeit im Hinblick auf die Vorbehaltsware alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu erteilen bzw. zur Verfügung zu stellen.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Käufer verpflichtet, auf das (Vorbehalts-) Eigentum hinzuweisen und den Verkäufer unverzüglich von dem Zugriff zu unterrichten. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
Der Verkäufer ist bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei einem Zahlungsverzug oder erheblicher Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Mit dieser Rücknahme ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Verkäufer nicht verbunden.
VII. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand bei Abnahme unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängel gegenüber dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen, wobei die Mängelrüge schriftlich oder elektronisch erfolgen sollte.
Eine Rüge verdeckter Mängel ist unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer vorzunehmen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.
Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt.
Diese kann nach der Wahl des Verkäufers durch Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache geschehen. Hierzu ist dem Verkäufer seitens des Käufers eine angemessene Frist zu setzen.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung ist der Käufer ausschließlich auf das Recht zur Minderung des Kaufpreises verwiesen oder – soweit nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung des Verkäufers ist – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, fehlerhafte Ware zurückzunehmen, soweit die Sache durch unsachgemäße Lagerung oder Behandlung auf Seiten des Käufers über den von dem Verkäufer zu vertretenden Mangel hinaus weiter verschlechtert wurde.
VIII. Schadensersatzansprüche
Außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche sind Schadensersatzansprüche des Käufers im Übrigen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen beschränkt.
IX. Schlussbestimmungen
Auf alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Firmensitz des Verkäufers.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des Schriftformerfordernisses selbst.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen oder anderweitige vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Geschäftsoder Vertragsbedingungen hiervon nicht berührt und bleiben weiter wirksam.